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Persönlichkeitsrechte zu Bestattungsfragen
Erdbestattung oder Kremation?
Verfügen seines letzten Willens?
Wie lange ist Sterben noch Privatsache? Man könnte aber auch den
Titel in folgender Art wählen: Begräbniskultur im Wandel der Zeit “Der Friedhof im Jahr 2000” Ich werde mich von den zwei folgenden Motiven leiten lassen: Das Werden wie das Vergehen braucht seine Zeit sowie der ‘Letzte Wille’ soll mehr geachtet werden Zuerst möchte ich Fakten aus der Geschichte - und dies über mehrere Jahrtausende aufzeigen. Ich werde dabei den jeweiligen Kulturwandel aufzeigen. Geschichtliches über die Bestattungsarten
Die Frage der Begräbniskultur und die Frage
“Erdbestattung oder Kremation?” ist uralt. Sie begegnet uns immer wieder. Schon
in vorgeschichtlicher Zeit, vor 5000 Jahren, wurden die Toten entweder beerdigt
oder durch Feuer bestattet.
Bereits das Alte Testament spricht im 3.
Kapitel des 1. Buches Mose (Vers 19) eine klare Sprache und gibt die Kultur vor:
“Im Schweisse deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis dass du wieder
zur Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde
werden”. Zuerst zu den Nachbarvölkern der Juden. Wie war es in alter Zeit?
Griechen
Vom Anfang des Menschengeschlechtes an, so
schrieb Otto Mosimann, wurden die Verstorbenen begraben. So auch im alten
Griechenland wurden die Toten begraben bis zur Zeit Homers, also bis zum Ende
des 8. Jahrhunderts vor Christus. Ab dieser Zeit war dann die Leichenverbrennung
allgemein üblich geworden. Nach der Sage führt der Leichenbrand bei den Griechen auf Herakles zurück, der sich selbst auf dem Berg Oeta den Holzstoss bereitete um sich in den Flammen zu Zeus emporzuschwingen. In Pestzeiten war in Griechenland die Bestattung der Toten durch Feuer vorgeschrieben.
Ägypter
Mannigfach sind die Bestattungsarten bei
den primitiven Völkern. Die Ägypter schenkten ihren Toten die grösste
Aufmerksamkeit. Die sorgfältige Einbalsamierung der Leichen und die Errichtung
kolossaler Grabdenkmäler bilden den stärksten Gegensatz zur Leichenverbrennung.
Die Pyramiden von Gizeh sind wohl allen ein Begriff, der hier nicht näher
beschrieben werden muss.
Römer
Bevor wir zum nördlichen Nachbarvolk der
Ägypter gehen, etwas über die Römer, die seinerzeit uns, wie den nahen Osten
beherrschten. Der Jurist Dr. R. Kehl schreibt, dass die ‘heidnischen Römer’ den
Körper des Verstorbenen als ‘res religiosa’ betrachteten, also als religiöse
Sache. Die Römer aber werden in unserem Kultur-kreis als heidnisch
betrachtet. Dr. R. Kehl schreibt weiter: “Würden wir dem entsprechend
den Körper des Verstorbenen mit der ihm gebührenden Scheu behandeln, so könnte
heute manches nicht mit ihm geschehen, was wir ihm heute antun”. Ist dies
ein Beweis der Minderung unserer Begräbniskultur?
Bei den Römern war nach dem Zeugnis des
Cicero und des Plinius die Erdbestat-tung zuerst allgemeine Sitte. Die
Feuerbestattung kam auch auf, aber wegen des grossen Aufwandes an Luxus der
dabei getrieben wurde, nur bei den Reichen.
Von den Römern wie andern Völkern weiss
man, dass sie den Toten prunkvolle Gräber bauten (sogenannte Grabhäuser), sie im
Grab mit kostbarem Schmuck und leckeren Speisen versorgten und auch sonst alles
taten, um den Verstorbenen das Leben im Jenseits möglichst angenehm zu
gestalten.
Das alte Rom verbrannte in der Folge seine
reichen Toten: wie Cäsar, Pompejus, Augustus, Nero und andere Vornehme. Der
Geschichtsschreiber Tacitus berichtet, dass die Feuerbestattung aber auch bei
den Germanen und Kelten vorherrschte.
Andere Völker
Auch in Indien und Japan kamen
Leichenverbrennungen vor. Im Buch ‘Erdbestattung oder Kremation?’ ist
mehr darüber geschrieben.
Europa
Die Feuerbestattung kam in Europa zirka um
1’500 vor Christus auf, ohne die Erdbestattung zu verdrängen. Feuer ist somit
nicht neu. Noch bis ins 10. Jahrhundert hinein wurden in Europa, besonders bei
slawischen Völkern, Verstorbene kremiert, obschon man damals keine Krematorien
besass.
Nach 1850
Aber ganz neu aufgekommen ist die
Feuerbestattung erst im 19. Jahrhundert, als die Europäer durch die Meinung ‘sie
wären aufgeklärt’, mit allem Althergebrachten aufräumen wollten. Die Gründe
welche für die Feuerbestattung angeführt wurden, sind bekannt:
Unästhetisch sei der Gedanke an die
Verwesung; die Vorstellung von Würmern gefressen zu werden, sei entsetzlich;
noch schrecklicher aber wäre es, als Schein-toter begraben zu werden; Friedhöfe
seien unhygienisch, durch die verwesenden Leichen könnte das Grundwasser
gefährdet werden; Urnengräber würden weniger Platz in Anspruch nehmen, usw…. In
Mailand sollen an einem Krematorium die Worte stehen: “Den Würmern entrissen,
werden wir durch das Feuer verzehrt.” Mein Kommentar dazu: die Würmer gehen
nur auf 30cm - 40cm Tiefe, bei Frost das doppelte. Also nicht auf die
Normaltiefe des Sarges von 1.80 m. Ferner, alles Organische soll man
kompostieren, sagt man - es gilt hier zu bedenken, dass die menschliche
Leibeshülle ebenfalls organisch ist wie die der Pflanzen auch. Weshalb also
nicht den natürlichen Weg der Umwandlung gehen lassen, mit der innewohnenden
Eigenenergie?
1869
Im Dezember 1869 fand in Neapel eine
Weltkonferenz einer geheimen Organisation statt. An dieser Konferenz wurde
beschlossen: “Der Religion des Kreuzes und der Auferstehung soll eine
Religion der Urne und der Asche entgegengesetzt werden.” - Die gleiche
Organisation gab 1877 die Parole heraus, dass die Leichen-verbrennung, also das
Kremieren, unter ihre Obhut genommen werde.
1876
Im Jahr 1876, also 8 Jahre später, wurde in
Mailand der erste Leichenverbrennungs-verein gegründet und das erste Krematorium
gebaut. Im Jahr 1887 war die Gründung der Internationalen Liga für
Leichenverbrennung. Es wird ein Gelehrter Skutari genannt, der 1885 verlauten
liess, dass es Sache der vorgenannten geheimen Gruppierung sei und die
Verbrennung der Leiche als ihr Gesetz gelte.
1886 Im Jahre 1886 kam von der Katholischen Kirche das Verbot heraus, dass keine Katholiken in Kremationsvereine eintreten dürfen, um sich und andere verbrennen zu lassen. - In diesem Jahre 1886 beschlossen die Direktionen der Kremationsvereine das “grobe Wort ‘Leichenverbrennung’” in das nobler und humaner klingend Wort “Feuerbestattung” abzuändern. Kulturell gesehen macht dies beim realen Vorgang jedoch keinen Unterschied.
Dieses Kremations-Verbot wurde im Jahre
1964 vom Papst und dem Kardinalskolle-gium für die Katholiken aufgehoben. Der
Grund dafür ist nicht bekannt.
1980-ff
In den Jahren nach 1980 schaffen
verschiedene Schweizer Kantone neue Gesund-heitsgesetze, in welche die
Bestattungs-Gesetze integriert worden sind, und die Kremation zum Regelfall
erklärt wurde. So beispielsweise im Kt TG.
1938 - 1945 Vor gut einem halben Jahrhundert herrschten in Mitteleuropa ganz besondere Bestattungskulturen: umgebracht und teilweise verbrannt wurden zu Hunderttausenden Juden, Christen, und andere unerwünschte Gruppierungen und Persönlichkeiten. Dies war in den Vernichtungslagern des Dritten Reiches von 1938 - 1945. Der Durst, der Hunger, das Verlangen und das Bedürfnis zur Beseitigung, zur Entsorgung vorerwähnter Menschen war so gross, dass die Zahlen in die Millionen gingen und die Kapazitäten, die Leistungsfähigkeit der Entsorgungsöfen, als viel zu klein und viel zu langsam betrachtet wurden. Nach dieser grauenvollen Schreckens-Zeit war man sich weit und breit einig: Dies war ein eigentliches Treten der menschlichen Würde und des Rechtes auf Persönlichkeit und des Rechtes auf Kultusfreiheit mit Füssen!
Nur ein Vorläufer für noch schlimmeres?
Es macht den Anschein, dass die Geschichte
in dieser Hinsicht das letzte Blatt noch nicht geschrieben hat. Denn was mit den
brennenden Scheiterhaufen für Ketzer im Mittelalter und den lebendigen
Teerfackeln bei den Römern begonnen hatte, wurde als Teil der gepflegten Kultur
unserer Menschheit durch dieses ganze Jahrhundert fortgesetzt, und oft als
Notwendigkeit und als gerechte Sache lautstark propagiert. Solche
Vorgänge kündigen jeweils einen erneuten Kulturwandel an. Nicht nur sprach man
Eingangs zum Holocaust während der Nazizeit von ‘Sterbehilfe’: Nein, all
diese Formulierungen finden wir exakt heute im letzten Jahr dieses
Jahrhunderts, ja dieses Jahrtausends wieder. Und zwar als Kommissionsantrag auf
dem Pult unserer Justizminister im Bundesrat (sie kommen aus AI) - es ist zu
hoffen dass es beim reinen Entwurf des Euthanasiegesetzes bleibt.
Folie Zeitungsmeldg ‘Plastiksack’
Israel
Ich habe bewusst den Teil ausserhalb und um
Israel abgetrennt, um die Begräbnis-kultur, wie sie sich in Israel zur Zeit des
Alten und des Neuen Testamentes begab, separat darzustellen.
Israel ist ein Land sehr verbunden mit
unserem Kulturkreis. Wie sah die Begräbnis-kultur denn dort aus? Gab es
überhaupt eine spezifische Begräbniskultur, die unsere Beachtung verdienen
würde?
Qumran
Zuerst gebe ich eine summarische Uebersicht
in Stichworten über 30 Stellen der Heiligen Schrift. Ich glaube die biblische
Quelle ist heute so fundiert, und seitdem ein Hirtenknabe die Schriftrollen von
Qumran zu Tage gefördert hat, sind nicht nur jene Tonkrüge zu Scherben gehauen
worden, sondern auch die Theorien des Zweifels an der Echtheit des biblischen
Inhalts: denn die Schriftrollen waren 800 - 1000 Jahre älter als alle bis anhin
bekannten Dokumente. Die nun folgenden Stichworte und Schriftstellen geben klar
Rechenschaft über die Begräbniskultur zur Zeit Moses, Abrahams und der Propheten
bis hinein in die Zeit nach Jesus Christus. Zuerst zu der Zeit des Alten Testamentes. Ich zitiere nur wenige Stellen - lege die übrigen auf den Hellraumprojektor und sie finden sie im Buche: “Erdbestattung oder Kremation?” ebenfalls. Anhand der biblischen Aussagen über die Begräbniskultur zu Zeiten des Alten Testamentes finden sich beispielsweise folgende Stellen: A.T.
1.
Mose 3:19 Im Schweisse deines Angesichts sollst du dein Brot essen,
bis dass
Maleachi 3:21 Die Gottlosen sollen
zu Asche werden
Amos 2: 1 - 3 Strafe an
Moabiter, weil sie die Gebeine des gottesfürchtigen König zu Edom verbrannt
hatten. Eine klare Aussage über die Missbilligung
2.
Könige 23:15-20 Zerstörung des ersten Krematoriums durch Josia,
der die Gebeine der Gottesfürchtigen vor der Verbrennung verschonte.
Von der Zeit an als König Saul mit seinen
Söhnen umkam und verbrannt wurden, bis zur Wegführung in die Verbannung kamen in
Israel und Juda immer wieder Leichen-verbrennungen vor. Nach der
Rückkehr aus der Verbannung durften keine Leichname mehr verbrannt
werden. Die Verbannung hatte also auch einen klaren Einfluss
auf den Wandel der Bestattungskultur.
Betrachten wir nun einige dieser
vorgenannten Geschichten näher und benutzen wir als Quelle die biblischen Texte.
Die Bibel lässt keinen Zweifel offen - sofern man sie wirklich etwas näher
studiert und das geschriebene akzeptiert - woran der Gott der Heiligen Schrift
Wohlgefallen findet woran was nicht. Interessant ist, dass die vor-erwähnten
Schriftstellen für Gottesfürchtige die Erdbestattung nahelegen. Gleichzeitig
gibt es aber auch Schriftstellen wie folgende: “Die Gottlosen sollst du
verbrennen”. Die Bibel kennt also eindeutig bereits im Alten Testament ganz klar
beide Entsorgungsarten für Leichname: die Erdbestattung wie die
Leichenverbrennung (Kremation). Wie wurde nun diese Begräbniskultur damals
angewandt?
Zu Zeiten von Abraham, Jakob, Joseph, Mose,
Juda, Josua, Jesaja Die Beerdigungen damals geschahen mit grosser Pietät, obwohl die Leiche selbst als etwas Unreines und zugleich Verunreinigendes galt.
Unbegraben liegen bedeutete in der ganzen
Antike und besonders in Israel eine grosse Schmach, und die Leichenverbrennungen
als schwerste Strafen. Der ver-storbene Leib erfuhr grosse Wertschätzung.
Die Israeliten wie auch die anderen semitischen Völker verbrannten ihre Toten
nicht, eingedenk des Wortes Gottes: “du bist Erde und sollst zu Erde werden”
(von Asche steht übrigens nichts gesch-rieben). Die Heilige Schrift berichtet
über die sorgsamen Grablegungen von Abra-ham, seiner Frau Sara, Isaak und
Rebekka, Lea, Jakob, die Gebeine Josephs, und David. Diese Patriarchen, Könige
und Prister hatten Ehrfurcht vor ihrem Menschen-leib, mit welchem sie während
ihrer irdischen Wallfahrt Gott lebten und dienten.
David, der grosse König, hielt viel von
Begräbniskultur
König David liess sich nicht verbrennen,
obwohl Leichenverbrennung bei den ihn umgebenden Heiden geschah, wie auch bei
seinen eigenen Nachfolgern, die los von Gott (= gottlos) wandelten. König David
muss gerade über unser Kultur-Thema besondere Klarheit erlangt haben, spricht er
doch in Psalm 16/9-10, Psalm 34/21 usw darüber. Er gibt auch den Hinweis auf
Jesus: “..dass keines seiner Gebeine zerbrochen werde…” (und somit auch nicht
verbrannt). (siehe auch 2. Mose 12/46, und Joh. 19/36).
Wandel der Begräbniskultur bei König Josia:
Abwenden vom Sonnen- und Götzenkult
Biblische Worte mögen wohl den König Josia
beeindruckt haben. Unter seiner Regentschaft fand ein sich Abwenden vom Götzen-
und Sonnenkult statt. König Josia zerstört das wahrscheinlich erste
“Krematorium” in Israel. Ich zitiere aus 2. Könige 23/10:
“Er verunreinigte auch das Tophet (Greuelstätte),
welches im Tale der
In Israel wurden solche Taten Greuel
genannt (s.Schriftstellen 2. Könige 17/31, Jeremja 7/31, und 19/5, Hesekiel
16/21 und 23/37). Söhne und Töchter wurden auf Opferaltären verbrannt. Für
dieses Absondern (Sünde leitet sich davon ab), für diesen Götzendienst, wurde
Israel mit schweren Gerichten heimgesucht.
König Josja unterschied zwischen
Götzendienern und Propheten. Die Gebeine der Gott gehorsamen Propheten dürfen in
der Erde ruhen, diejenigen der götzen-dienerischen werden verbrannt (s. Maleachi
3/31, welcher dazu sagt: die Gottlosen sollen zur Asche werden).
Weil die Gebeine des Königs von Edom verbrannt, wurden die
Moabiter von Gott gestraft…
Eine klare Aussage über die Verbrennung von
“Gebeinen eines Toten” finden sich in den Worten des Propheten Amos 2/1-3. Amos
zeigt auf, wie der lebendige Gott über den Bestattungskult der
Leichenverbrennung denkt. Das Volk der Moabiter habe sich laut Amos dadurch
verschuldet, dass es die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hatte.
Der Mund Gottes nennt durch den Propheten solches Tun: “Eine Freveltat”.
Amos verkündigte das Gericht über
Jerusalem. Dabei prophezeite er, dass bei jener Heimsuchung so viele Menschen
den Tod finden würden, dass diese, entgegen aller Sitte in Israel, dem Feuer
übergeben werden müssten. (nachlesen in Amos 2 / ab 4). Nach Amos war das
Verbrennen von Leichen somit nicht nach Gottes Wohlgefallen. Wir finden in der
Heiligen Schrift aus geschichtlicher Zeit vor Christus keinen einzigen Fall
beschrieben, in welchem die Leichenverbrennung von Gott angeordnet wurde als ein
Vorgehen, das Seinem heiligen Willen entsprochen hätte. Ganz im Gegenteil: alle
Beispiele von Leichenverbrennung in der Bibel sind Ausdruck eines Gerichtes,
welche auf eine schwere Verschuldung hin verfügt, oder zugelassen wurden. Sie
waren immer ein Zeichen von Gottes Missfallen, und des Abscheus vor jenem, der
so gerichtet wurde.
Räucherbrände, was ist denn das?
Weitere Bestattungskulte in Israel sind die
Räucherbrände - dies waren aber keine Leichenverbrennungen Es war damals in alttestamentlichen Zeiten Sitte, für Könige, die man dieser Ehre für würdig hielt, sogenannte “Räucherbrände” zu veranstalten, indem man wohl Speze-reien und wohlriechende Gewürze am Grabe, in den Grabkammern oder vor dem Grabmahl verbrannte.
Bei den Ausgrabungen in Palästina hat man
zwar viele Gräber, aber niemals Spuren von Leichenverbrennungen gefunden. In
Israel gab man die Toten der Erde wieder, wohlwissend dass Gott sie aus dem
Erdboden geschaffen hatte. Ergänzend bleibt also festzuhalten, dass das, was wir
im 2. Buch Chronik und im Propheten Jeremia als Bestattungskult “Räucherbrand”
wahrnehmen, keinerlei Leichenverbrennung darstellt, sondern zuerst das
Begräbnis, dann einen sehr grossen Brand - einen Räucherbrand aus wohlriechenden
Gewürzen und Spezereien. (2. Chronik 16/34, 21/19, Jeremia 34/4-5). Feuertod im A.T. als Gericht Gottes überliefert
Das gewaltige Element Feuer, das zur
Erhaltung des irdischen Lebens so nützlich ist, ist in der Bibel das Gericht
Gottes. Soweit zum Alten Testament - nun einen Blick in die Begräbniskultur des Neuen Testamentes - also vor rund 1900 bis 2000 Jahren:
Begräbniskultur in Israel zur Zeit
Jesu Christi
Israel vor 2000 Jahren, zu Zeiten als das Neue Testament
entstand. Wie handelten die ersten Christen? Obwohl in Israel schon zu Zeiten
des Alten Testaments die Leichenverbrennung, also die Kremation, bekannt war,
kennt das Neue Testament geschichtlich gesehen keine andere Bestattungsart als
die Erdbestattung. Die Geschichte berichtet uns
Grablegung Jesu Christi
Mit grosser Sorgfalt und Aufmerksamkeit
berichten die vier Evangelisten im Neuen Testament über die Grablegung Jesu (Matth.
27/51 - 66, Mark 15/42 47, Luk 23/50 - 56, Joh. 19/38 42. - Wir finden bereits
im Alten Testament einen Hinweis hierauf, dass der im Leiden bewährte
Gottesknecht sorgfältig bestattet werde: “Und man gab ihm bei Gottlosen sein
Grab und bei Reichen, da er gestorben war, wiewohl er niemand Unrecht getan hat
noch Betrug in seinem Mund gewesen ist.” (Jesaja 53/9).
Nach Jesu Grablegung erfolgte ja die
bekannte (Erst-)Auferstehung Jesu, in seinem irdischen, verwandelten Leibe.
Interessant in diesem Zusammenhang ist noch folgende Schriftstelle aus Matthäus
27, Verse 52 + 53, die besagt: · 52: “die Erde bebte, und die Felsen zerrissen, und die Gräber taten sich auf, und standen auf viele Leiber der Heiligen, die da schliefen.
·
53: “und gingen aus den Gräbern nach seiner Auferstehung und kamen
in die heilige Stadt und erschienen vielen.” also leere Gräber!
Dies erinnert mich an Zürich, allwo Lavater
bis 1800 tätig war (gestorben 1801, von unseren letzten fremden
Besatzungstruppen, den Franzosen 1799 angeschossen). Lavaters Wirkung sei so
stark gewesen, dass in Zürich damals nicht mehr geflucht wurde. Und das will für
Zürich viel heissen. Ein gewisser Ludwig Schuler machte dann 1924 die zufällige
Beobachtung beim Neubau des Bahnhofs “Enge”, als der angrenzende Friedhof am
Rande abgegraben wurde, dass 8 - 9 total leere Särge, ohne jegliche Knochen
sichtbar wurden. Diese leeren Gräber wurden nur mit Lavaters Wirksamkeit und u.a.
mit den Versen 52+53 aus Matth. 27 erklärbar. Der damalige Friedhofsverwalter
bestätigte Schuler, dass auf diesem Friedhof ‘Enge’ stets respektive weitere
leere Särge gefunden worden seien (beerdigt um ca. 1850, festgestellt rund 50
bis 70 Jahre später). Der alte Friedhof Enge gehörte zur Gemeinde Enge, die zu
Lavaters Zeiten zum Kirchspiel des Grossmünsters gehörte. Aber über dieses Thema existiert ein separater Vortrag.
Samenkorn gehört in die Erde
auch hierüber könnten wir uns länger
unterhalten - ich überlasse Ihnen den Hinweis auf das Buch “Erdbestattung oder
Kremation” und verweise auf Forschungsergeb-nisse in der Basler Chemie.
Der Apostel Paulus wählt nun für die
Bestattung des Leibes ein Gleichnis und sagt, es sei so, wie wenn ein Samenkorn,
etwa Weizen, in die Erde gesät wird. Auch Jesus gebraucht dieses Gleichnis im
Blick auf sein eigenes Sterben und Auferstehen: “Wahlrich, wahrlich, ich sage
euch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, so bleibt es
allein; wo es aber erstirbt, so bringt es viele Früchte.” (Joh. 12/24)..
Wenn aus einem verwesenden Weizenkorn aus
dem Schoss der Erde ein Halm hervor sprosst und später Aehren daran wachsen, so
waltet hier ein Naturgesetz. Jedes Naturgesetz ist aber zugleich ein göttliches
Gesetz. Und schliessen wir diese Seite unserer Kulturbetrachtung mit dem
Hinweis auf 1. Thes. 5/23: “Euer Geist ganz, samt Sele und Leib,
müsse bewahrt werden unversehrt, unsträflich auf die Ankunft unseres
Herrn Jesu Christi.” Soweit die Begräbniskultur zur Zeit Jesu, all wo die
Unversehrtheit des Leibes eine überaus grosse Bedeutung hatte. So verbinden sich die Worte der Heiligen Schrift zusammen mit der Kultusfreiheit (Religionsfreiheit) und dem Persönlichkeitsrecht. Eine Nichtbeachtung, ein nicht Respektieren eines letzten Willens bezüglich Unversehrtheit des Leibes nach dem Tode ist also auch eine Verletzung der Kultusfreiheit und eine Störung des Toten-friedens.
Platzgründe Bei der heutigen Schaffung von stets zunehmenden Grünflächen und Auflockerung der Gräber, ist ein Mehrbedarf an Platz gegeben. Jedoch wohnten 1940 rund 4 Mio Menschen in der Schweiz, heute sind es rund 7 Millionen. So man aber mehr Sport- und Fussballfelder, mehr Häuser und Wohnblocks, mehr Supermärkte und Schulhäuser, Garagen und Strassen sowie andere Wohlstandseinrichtungen baut, genau so müsste man auch jedem Menschen respektvoll seine 2 m2 auf 20 Jahre unter der Erde gewähren… oder aber auf privatem Grund Grabplätze zu erlauben! - Ausser es gilt “ab Auge, ab dem Herzen”. Ich stimme nicht mit jenen Aussagen überein die meinen, der früher so geschätzte Kollege Mitmensch sei schnellstens auf ein materielles Minimum zu reduzieren. Es gibt genügend Raum unter Bäumen, unter der Erde. Ruhe und Besinnung ist gefordert - gerade in der heutigen, hektischen Zeit. Ein Abschiednehmen, eine Trauerarbeit über längere Zeit solle ermöglicht werden.
Auf die Umweltthematik, die Dioxine und
Quecksilber (Amalgam) und andere Umweltschädigende Stoffe kommen wir hernach zu
sprechen.
Hygiene - Bestattungskultur und die Umwelt
Auch bezüglich ‘verunreinigen’ ist ein
kultureller Wandel im Gange. Galt früher bei uns eine biblische Sicht, wird
heute die Sicht “lost-von-der-Bibel” manifest. Fachleute formulierten es wie
folgt:
Hygienische Seite:
Was z.B. die hygienische Seite unserer
Frage betrifft, so weiss die Bibel wohl davon, dass man sich an einem Toten
verunreinigen kann. “Wer nun irgend einen Toten anrührt, der wird sieben Tage
unrein sein” lt. 1 Mose 19/11. Davon aber dass eine Leiche so etwas Unreines,
für den lebenden Menschen so etwas Gefährliches sei, dass man sie verbrennen
müsse, sagt die Heil. Schrift kein Wort (vergl. Professor Schleich, den
Entdecker der Lokalanästhesie). Diese Forscher sagten beispielsweise “Sobald
irgend ein Organismus - wie ja auch der Menschenleib einer ist - aufhört zu
leben, stürzen sich diese mikroskopisch kleinen ‘Totengräber’ (Bakterien)
alsbald darauf und fangen an zu spalten und zu zehren, bis nichts mehr davon zu
sehen, sondern alles Erde gleich geworden ist. Professor Schleich
stellte fest: wer wirklich Einblick habe, stelle sogar erstaunliche Abläufe und
Vorgänge im Verwesungsprozess fest. -
Hier kommen mir wiederum die Ausführungen
meiner spanischen Freunde aus Barcelona in die Gedanken zurück: über die NINCHOS,
diese kleinen Casillas, in welchen innert 2 Jahren der Leib total zu Staub
zerfällt. Vollig alleine, von selbst, ohne jeglichen weiteren Energiebedarf. Sie
wissen, man spricht heute doch immer wieder vom Energie einsparen….
übrigens eine Gegenfrage zu einem heute
gängigen Slogan: wie hygienisch ist denn “Kompostieren” statt “verbrennen”?…
(Prof. Köberle nennt den modernen Menschen und seine Bazillenfurcht und meint
“..aber unsere Väter fürchten sich zu sündigen”. Es bleibt hier nochmals
anzufügen: Die menschliche Leibeshülle ist organisch wie die Pflanzen es auch
sind - jene kompostiert man.
Diese Folie entstammt einem EMPA-Bericht
Die LVR wurde an Messtagen zu 75%
mindestens ein Mal überschritten -
Dioxine? - Energiesparen? Leichen gar nicht
in den Ofen, kommt mir zu Ohren..
Verseuchung von Grundwasser?
(Basel, die Stadt der Chemie, untersucht
seit mehr als einem halben Jahrhundert)
Ich bin weiter vorne bereits auf das
Argument “Würmer” eingegangen, welche ja nur 30 - 40 cm tief gehen, bei Frost
auf die doppelte Tiefe. Ein Sarg liegt aber mindestens doppelt, oder vier Mal so
tief in der Erde. Nun zum andern Umwelt-Argu-ment, welches ebenfalls mit schöner
Regelmässigkeit genannt wird: das Vergiften des Grundwassers. Seit 1932, also
seit über 65 Jahren, gibt es in der grössten zusammenhängenden Friedhofanlage
der Schweiz, im Hörnli bei Basel, verschie-dene Fassungen (Absenkungen) für
kontinuierliche Grundwasser Entnahmen. Seit-her wird fortgesetzt kontrolliert,
ob eine Kontamination, d.h. eine Belastung des Grundwassers festgestellt werden
könne.
Seit weit über 50 Jahren wurde nie eine
Belastung (also keine Beeinträchtigung - noch ‘Vergiftung’) des Grundwassers
festgestellt. Die natürliche Reinigungskraft des Bodens ist nach wie vor
vorhanden. Messungen aus andern Orten der Schweiz bestätigen dieses Resultat. Es
ist also völlig abwegig in Panik zu machen und von Leichenaroma im Wasser zu
sprechen. Der Abbauvorgang des Leichnams geht so minim vor sich, dass er nur in
direkter Umgebung, in unmittelbarer Nähe der Leiche, also nun innerhalb des
Sarges selbst festgestellt werden konnte. Dass aber gerade die Stadt Basel mit
ausserordentlich hochqualifizierten chemischen Messgeäten wie auch mit deren
Fachpersonal ausgerüstet ist, ist hinlänglich bekannt.
Bakterien entseuchen
Wiedererweckte Bakterien nach 250 Mio
Jahren….! Das wurde u.a. am Schweizer Fernsehen am 17.12.1987 gezeigt im ‘Supertreffer’ mit Kurt Felix. Der damalige Ciba-Geigy Forscher Dr. Guido Ebner erweckte Bakterien, die rund 250 Millionen Jahre alt waren zu neuem Leben. Wären diese Feuer und Hitze zum Opfer gefallen, hätte es Dr. Ebner und der Physiker Heinz Schürch das ‘auferwecken’ nicht mehr tun können. Auch die Basler Zeitung berichtete am 21. Dezember desselben Jahres über diese Geschichte. Diese Begebenheit finden Sie auch im Büchlein ‘Erdbestattung oder Kremation? Eine Entscheidungshilfe’ auf den Seiten 68 - 71 weiter beschrieben.
Oder wie ein anderer Medienbericht (20 Nov
1991) aufzeigt, räumen Bakterien mit giftigem Dichlorethan auf. Das geglückte
Projekt sei ein weiterer Beweis für die er-staunlichen Fähigkeiten von
Mikroorganismen, Gifte, Giftmüll abzubauen. In gewis-sen Fällen würden sich auch
verseuchte Böden mit Hilfe von Bakterien biologisch sanieren.
Energiefrage
Der umweltbewusste Mensch wird den
natürlichen Kreislauf schützen, die nicht erneuerbaren Energien schonen und für
nützlichere Verwendungen aufbewahren. Spricht man den Ruf aus “Kompostieren
statt Verbrennen”, dann sollte die Konsequenz nicht nur das Organische der
Pflanzen sein, sondern auch die gleichermassen organische Leibeshülle des
menschlichen Leichnams mit einschliessen. Oder stehen die Pflanzen über den
Menschen? Auch wenn man die finanzielle, die Kostenseite beleuchtet, dann darf
man nicht gezielt selektive Einzelelemente werten und von höheren Kosten beim
Grabausheben sprechen!
Es ist sehr bedauerlich, dass oft Fragen
von Kosten und Finanzen vorgeschoben werden, um Menschen beispielsweise dem
Verbrennen zuführen zu können. Finan-zielle Analysen halten einer umfassenden
Wertung kaum Stand - und verletzen des öftern die Rechtsbedürfnisse. Sind
materiell finanzielle Kriterien zukünftig die einzigen Wertmassstäbe? Welch ein
dramatischer Wandel in der Kultur wäre dies!
Eine Frage der Kultur war bisher auch die
Kultusfreiheit, d.h. die Frage der Freiheit des Glaubens und der Religion. Warum
beginnt man heute vom Zwang zur Krema-tion zu sprechen? Diese zu verordnen?
(z.B. im Kt. SZ seit 1990 kann sich der Bezirksarzt über das
Persönlichkeitsrecht und die Kultusfreiheit hinwegsetzen. Bedeutet dies eine
Abkehr von der Kultur des Persönlichkeitsrechts hin zu einer Gruppen- respektive
Kollektiv-Kultur?.
Die Verbindlich-Erklärung von ‘letzten
Willen’ ist durch kantonale und kommunale Bestimmungen festzuschreiben. Nur
dadurch kann der sich durchdrängenden rein materiell-finanziellen, und
diesbezüglich oft tendenziösen Sicht entgegengewirkt werden. Nur so werden
Persönlichkeitsrechte, die Religionsfreiheit und der Schutz des Totenfriedens
nicht zur Leerformel. Ich meine, diese Grundbedürfnisse sind nach wie vor
schützenswert und sollten nicht angetastet werden. Zwar sind einige klar die
Persönlichkeit schützenden Rechte aus der neuen Bundesverfassung entfernt
worden (wie beispielsweise Art. 53.2): einzelne sprachen von einem 10
diesbezüglichen Kidnapping, und ein Verweisen auf nebulösere Formulierungen: Im
VE96 Art.6 ist von der “Menschenwürde” die Rede, und der Anspruch auf ein
schickliches Begräbnis sei grundsätzlich darin enthalten. Weil das
“sogenannte kleine Grundrecht des bisherigen Art. 53 Absatz 2 BV nicht mehr
ausdrücklich in die BV augenommen wurde, sollte eine Bestimmung in die
Bundesgesetzgebung eingeführt werden, die die kantonalen Behörden dazu
verpflichtet, dem Anspruch stattzugeben.”
Aus den Artikeln 27 und 28 des ZGB
werden die Persönlichkeitsrechte festgeschrieben und daraus leitet auch das
Bundesgericht ab, dass einem geäusserten ‘letzten Willen’ Folge zu leisten ist.
Es kann nun eintreffen, dass Menschen
plötzlich nur noch eingeschränkt oder nicht mehr urteilsfähig sind. Im “E o K
Büchlein” auf Seite 11 wurde näher auf diese Aspekte eingegangen. Artikel 18
und 19 des ZGB zeigen auf, dass solche Menschen erst recht Schutz geniessen.
Es sind mir zwar Fälle bekannt, allwo in sagen wir perfider Weise der
ursprünglich bei Urteilsfähigkeit geäusserte Wille umgestossen wurde
(Willensmanipulation anlässlich eingeschränkter Urteilsfähigkeit). Gem. Art. 467
ZGB hat eine Person beim Errichten einer ‘testamen-tarischen Verfügung’
urteilsfähig zu sein - somit auch wenn eine solche geändert werden soll. Daraus
kann abgeleitet werden, dass kein Vormund, ein Beistand und kein Angehöriger
demzufolge ein Recht hat, getroffene Anordnungen umzustossen, oder in seinem
Sinne abzuändern..
Kultusfreiheit…(Glaubensfreiheit):
haben wir oder wer sonst, das Recht darüber zu entscheiden?
Persönlichkeit und das Recht?
Heute geht es aber um noch mehr als um
diese Frage der Kultusfreiheit: die Glaubensfeiheit wird bereits teilweise
eingeschränkt - der ‘letzte Wille’ wird leider oftmals nicht erfüllt und
beachtet. Oder Behörden drängen, ja zwingen Angehörige im Moment tiefer Trauer
und grossen Zeitdruckes dazu. Er wird wissentlich übergangen, in einzelnen
Fällen missachtet, ja gar von Amtspersonen vernichtet.
Hier muss allerdings auch klar gesagt
werden: um den ‘letzten Willen’ erkennen zu können, muss man ihn kommunizieren,
am besten gar schriftlich niederlegen und hinterlegen. Einmal festgehalten kann
er auch eher durchgesetzt werden. Dr. Kehl fragt: “Ist der Tote rechtlos?”
Ist er wirklich in die Gesetzlosigkeit dahingegeben?
Es ist aber bei Erfüllen dieser
Empfehlungen für trauernde Angehörige äusserst schmerzhaft, und dies verwundet
sie zu tiefst, wenn Amtspersonen oder Würden-träger ‘letzte Willen’ nicht
akzeptieren und mittels Druck die gegenteilige Bestat-tungsart erzwingen. Dies
erinnert schnell einmal an die Zeit der ’Ketzer’ und ‘der Märtyrer’. Und wohl
nicht vergeblich wird im letzten Buch der Heil. Schrift erwähnt: “…an ihr (der
Hure) wurde das Blut von Märtyrern gefunden…” - Weshalb wohl hat der Herr ein
Achtfaches Wehe über die Gelehrten der Schrift (und die Pharisäer) ausgesprochen
- haben Sie dieses mal selbst nachgelesen und über jedes einzelne nachgedacht?
Da ja gerade die Gelehrten die Schriften, die Rechtsbücher und die
bundesgerichtlichen Entscheide sehr viel besser kennen als das allgemeine,
einfache Volk, so sollte diesen schwächsten Gliedern in der Rechts- und 11
Vollzugskette nicht auch noch zugemutet werden, eigentliche Anwälte des Rechts
zu sein um den ‘letzten Willen’ auch gar noch selbst durchsetzen zu können und
Amts-trägern all die Paragraphen und Entscheide entgegenzuhalten.
Einer der Gründe, welche zur Gründung
des VE+P führten, war das Bedürfnis nach Schutz der Persönlichkeit
und nach der Möglichkeit, den Willen hinterlegen zu dürfen und zu können.
Bei dieser Gelegenheit lade ich Sie herzlich ein, den Antrag für eine
Mitgliedschaft beim VE+P auszufüllen. Wer es heute tut, kann sich zudem das
Porto sparen.
Bisher war es so, dass die ‘alte, noch in
Kraft sich befindende Bundesverfassung’ jeden Einzelnen klar schützte: Es gab
das Recht auf eine schickliche Bestattung. Und die politischen
(Gemeindebehörden) hatten diese Aufgabe. Irgendein religiöses Oberhaupt hätte
bisher jeweils kein Recht darauf gehabt, letzte Willen nicht zu respektieren,
respektive Bestattungsarten (beispielsweise Ketzerverbrennungen) an- zuordnen.
In Zukunft, in der neuen BV, ist diese Seite des Persönlichkeitsrechts auf
Verfassungsebene nicht mehr so klar geregelt wie dies bisher der Fall war.
Die Frage der Verbindlichkeit von
Verfügungen über die eigene Persönlichkeit, über den Totenfrieden, über die
Glaubens- und Religionsfreiheit (Kultusfreiheit) ist klar und verbindlich
niederzulegen. Dies um der unbekannt hohen Zahl von Willkürfällen ein Ende zu
setzen, in welchen noch und noch Verfügungen missachtet, oder schon gar nicht
mehr entgegengenommen werden. Einerseits schaffen wir doch eine wahre
Ge-setzesflut andererseits wenden wir die geltenden Gesetze nicht an, sondern
über-legen, ob man ihnen folgen will oder nicht. Oder man schafft bewusst
widersprüch-liche Gesetze, wie z.B. “Du sollst nicht töten” und beantragt neu
gleichzeitig: “aber Du darfst doch, wenn Du Dich als hilfloser Helfer fühlst”.
Wollen wir den Toten wirklich ehrend
gedenken?
So wir den Toten wirklich ehrend gedenken
wollen, dann
sollen wir auch dem persönlichen Willen
(so er pietätvoll ist) auch pietätvoll Referenz erweisen. Gerade das
ist eine Frage von und der Kultur!
Verfügen!
Aber der letzte Wille soll, ja muss auch
niedergelegt sein - er soll kommuniziert werden. Denn nur so können all jene die
ihn vollziehen sollen, also Aerzte, Beamte, Angehörige, ihn auch erkennen -
rasch erkennen - und ihn auch befolgen. Es mangelt sehr, sehr oft auch am klaren
Festlegen des eigenen letzten Willens.
Ich bin einerseits für das Nichtzerstören
der völlig organischen Leibeshülle. Das Werden braucht seine Zeit, so auch das
Vergehen! Die Leibeshülle ist mir im Wert minimal so hoch wie die der Pflanzen,
die gleichermassen organisch sind. Professor Schleich, der zuvor erwähnte
Entdecker der Lokalanästhesie, drückte die Wertschätzung der Leibeshülle in
folgenden Worten aus: “Wir werden sehen, dass die Leichenverbrennung ein
Kulturfürwitz unserer Zeit ist” womit er klar zur Begräb-niskultur im Wandel der
Zeit Stellung bezogen hat.
Ich plädiere daher die Kultur des Begrabens
wieder vermehrt zu pflegen und vor allem jenen zu gewähren, die dies wünschen.
Ich plädiere für die Akzeptanz der Rechtsnormen. Und dafür, die Rechtsnormen
wieder in Ordnung zu bringen. Ich bitte, den letzten Willen auch vermehrt zu
verfügen, und zwar schriftlich. Und diesen ‘letzten Willen’ wieder vermehrt zu
achten und zu respektieren.
Ich bitte die Gemeinwesen, die Vefügungen
auch entgegenzunehmen und pietätvoll zu respektieren, quasi wie ein Anwalt der
Toten.
All dies bedeutet nichts mehr und nichts weniger, als den Toten wirklich zu ehren, ihm pietätvoll Referenz zu erweisen und den Totenfrieden nicht zu stören.
Am Büchertisch liegen
hervorragend Beispiele von Verfügungen und
Ausweisen bereit.
Wer die Bemühungen des VE+P unterstützen
will ist zur Mitgliedschafts-anmeldung im VE+P herzlich willkommen.
Anmeldeformulare liegen auf dem Tisch bereit - man kann das Formular auch gleich
abgeben und sich damit die Portokosten ersparen.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte
Aufmerksamkeit.
Und stelle mich nun für Fragen gerne zur
Verfügung.
28 Oct 1999 - RBC |