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Der Friedhof im Jahr 2000
 

Persönlichkeitsrechte zu Bestattungsfragen

Erdbestattung oder Kremation?

Verfügen seines letzten Willens?

Wie lange ist Sterben noch Privatsache?

Man könnte aber auch den Titel in folgender Art wählen:

Begräbniskultur im Wandel der Zeit “Der Friedhof im Jahr 2000”

Ich werde mich von den zwei folgenden Motiven  leiten lassen:

Das Werden wie das Vergehen braucht seine Zeit sowie der ‘Letzte Wille’ soll mehr geachtet werden

Zuerst möchte ich Fakten aus der Geschichte - und dies über mehrere Jahrtausende aufzeigen. Ich werde dabei den jeweiligen Kulturwandel aufzeigen.

Geschichtliches über die Bestattungsarten

Die Frage der Begräbniskultur und die Frage “Erdbestattung oder Kremation?” ist uralt. Sie begegnet uns immer wieder. Schon in vorgeschichtlicher Zeit, vor 5000 Jahren, wurden die Toten entweder beerdigt oder durch Feuer bestattet.

Bereits das Alte Testament spricht im 3. Kapitel des 1. Buches Mose (Vers 19) eine klare Sprache und gibt die Kultur vor: “Im Schweisse deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis dass du wieder zur Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden”. Zuerst zu den Nachbarvölkern der Juden.

Wie war es in alter Zeit?

Griechen

Vom Anfang des Menschengeschlechtes an, so schrieb Otto Mosimann, wurden die Verstorbenen begraben. So auch im alten Griechenland wurden die Toten begraben bis zur Zeit Homers, also bis zum Ende des 8. Jahrhunderts vor Christus. Ab dieser Zeit war dann die Leichenverbrennung allgemein üblich geworden.

Nach der Sage führt der Leichenbrand bei den Griechen auf Herakles zurück, der sich selbst auf dem Berg Oeta den Holzstoss bereitete um sich in den Flammen zu Zeus emporzuschwingen. In Pestzeiten war in Griechenland die Bestattung der Toten durch Feuer vorgeschrieben.              

Ägypter

Mannigfach sind die Bestattungsarten bei den primitiven Völkern. Die Ägypter schenkten ihren Toten die grösste Aufmerksamkeit. Die sorgfältige Einbalsamierung der Leichen und die Errichtung kolossaler Grabdenkmäler bilden den stärksten Gegensatz zur Leichenverbrennung. Die Pyramiden von Gizeh sind wohl allen ein Begriff, der hier nicht näher beschrieben werden muss.

Römer

Bevor wir zum nördlichen Nachbarvolk der Ägypter gehen, etwas über die Römer, die seinerzeit uns, wie den nahen Osten beherrschten. Der Jurist Dr. R. Kehl schreibt, dass die ‘heidnischen Römer’ den Körper des Verstorbenen als ‘res religiosa’ betrachteten, also als religiöse Sache. Die Römer aber werden in unserem Kultur-kreis als heidnisch betrachtet. Dr. R. Kehl schreibt weiter: “Würden wir dem entsprechend  den Körper des Verstorbenen mit der ihm gebührenden Scheu behandeln, so könnte heute manches nicht mit ihm geschehen, was wir ihm heute antun”. Ist dies ein Beweis der Minderung unserer Begräbniskultur?

Bei den Römern war nach dem Zeugnis des Cicero und des Plinius die Erdbestat-tung zuerst allgemeine Sitte. Die Feuerbestattung kam auch auf, aber wegen des grossen Aufwandes an Luxus der dabei getrieben wurde, nur bei den Reichen.

Von den Römern wie andern Völkern weiss man, dass sie den Toten prunkvolle Gräber bauten (sogenannte Grabhäuser), sie im Grab mit kostbarem Schmuck und leckeren Speisen versorgten und auch sonst alles taten, um den Verstorbenen das Leben im Jenseits möglichst angenehm zu gestalten.

Das alte Rom verbrannte in der Folge seine reichen Toten: wie Cäsar, Pompejus, Augustus, Nero und andere Vornehme. Der Geschichtsschreiber Tacitus berichtet, dass die Feuerbestattung aber auch bei den Germanen und Kelten vorherrschte.

Andere Völker

Auch in Indien und Japan kamen Leichenverbrennungen vor. Im Buch ‘Erdbestattung oder Kremation?’ ist mehr darüber geschrieben.

Europa

Die Feuerbestattung kam in Europa zirka um 1’500 vor Christus auf, ohne die Erdbestattung zu verdrängen. Feuer ist somit nicht neu. Noch bis ins 10. Jahrhundert hinein wurden in Europa, besonders bei slawischen Völkern, Verstorbene kremiert, obschon man damals keine Krematorien besass.

Nach 1850

Aber ganz neu aufgekommen ist die Feuerbestattung erst im 19. Jahrhundert, als die Europäer durch die Meinung ‘sie wären aufgeklärt’, mit allem Althergebrachten aufräumen wollten. Die Gründe welche für die Feuerbestattung angeführt wurden, sind bekannt:

Unästhetisch sei der Gedanke an die Verwesung; die Vorstellung von Würmern gefressen zu werden, sei entsetzlich; noch schrecklicher aber wäre es, als Schein-toter begraben zu werden; Friedhöfe seien unhygienisch, durch die verwesenden Leichen könnte das Grundwasser gefährdet werden; Urnengräber würden weniger Platz in Anspruch nehmen, usw…. In Mailand sollen an einem Krematorium die Worte stehen: “Den Würmern entrissen, werden wir durch das Feuer verzehrt.” Mein Kommentar dazu: die Würmer gehen nur auf 30cm - 40cm Tiefe, bei Frost das doppelte. Also nicht auf die Normaltiefe des Sarges von 1.80 m.   Ferner, alles Organische soll man kompostieren, sagt man - es gilt hier zu bedenken, dass die menschliche Leibeshülle ebenfalls organisch ist wie die der Pflanzen auch. Weshalb also nicht den natürlichen Weg der Umwandlung gehen lassen, mit der innewohnenden Eigenenergie?

1869

Im Dezember 1869 fand in Neapel eine Weltkonferenz einer geheimen Organisation statt. An dieser Konferenz wurde beschlossen: “Der Religion des Kreuzes und der Auferstehung soll eine Religion der Urne und der Asche entgegengesetzt werden.” - Die gleiche Organisation gab 1877 die Parole heraus, dass die Leichen-verbrennung, also das Kremieren, unter ihre Obhut genommen werde.

1876

Im Jahr 1876, also 8 Jahre später, wurde in Mailand der erste Leichenverbrennungs-verein gegründet und das erste Krematorium gebaut. Im Jahr 1887 war die Gründung der Internationalen Liga für Leichenverbrennung. Es wird ein Gelehrter Skutari genannt, der 1885 verlauten liess, dass es Sache der vorgenannten geheimen Gruppierung sei und die Verbrennung der Leiche als ihr Gesetz gelte.

1886

Im Jahre 1886 kam von der Katholischen Kirche das Verbot heraus, dass keine Katholiken in Kremationsvereine eintreten dürfen, um sich und andere verbrennen zu lassen. - In diesem Jahre 1886 beschlossen die Direktionen der Kremationsvereine das “grobe Wort ‘Leichenverbrennung’” in das nobler und humaner klingend Wort “Feuerbestattung” abzuändern. Kulturell gesehen macht dies beim realen Vorgang jedoch keinen Unterschied.  

Dieses Kremations-Verbot wurde im Jahre 1964 vom Papst und dem Kardinalskolle-gium für die Katholiken aufgehoben. Der Grund dafür ist nicht bekannt.

1980-ff

In den Jahren nach 1980 schaffen verschiedene Schweizer Kantone neue Gesund-heitsgesetze, in welche die Bestattungs-Gesetze integriert worden sind, und die Kremation zum Regelfall erklärt wurde. So beispielsweise im Kt TG.

1938 - 1945

Vor gut einem halben Jahrhundert herrschten in Mitteleuropa ganz besondere Bestattungskulturen: umgebracht und teilweise verbrannt wurden zu Hunderttausenden Juden, Christen, und andere unerwünschte Gruppierungen und Persönlichkeiten. Dies war in den Vernichtungslagern des Dritten Reiches von 1938 - 1945. Der Durst, der Hunger, das Verlangen und das Bedürfnis zur Beseitigung, zur Entsorgung vorerwähnter Menschen war so gross, dass die Zahlen in die Millionen gingen und die Kapazitäten, die Leistungsfähigkeit der Entsorgungsöfen, als viel zu klein und viel zu langsam betrachtet wurden. Nach dieser grauenvollen Schreckens-Zeit war man sich weit und breit einig: Dies war ein eigentliches Treten der menschlichen Würde und des Rechtes auf Persönlichkeit und des Rechtes auf Kultusfreiheit mit Füssen!                                                                                                                                                                      

Nur ein Vorläufer für noch schlimmeres?

Es macht den Anschein, dass die Geschichte in dieser Hinsicht das letzte Blatt noch nicht geschrieben hat. Denn was mit den brennenden Scheiterhaufen für Ketzer im Mittelalter und den lebendigen Teerfackeln bei den Römern begonnen hatte, wurde als Teil der gepflegten Kultur unserer Menschheit durch dieses ganze Jahrhundert fortgesetzt, und oft als Notwendigkeit und als gerechte Sache lautstark propagiert. Solche Vorgänge kündigen jeweils einen erneuten Kulturwandel an. Nicht nur sprach man Eingangs zum Holocaust während der Nazizeit von ‘Sterbehilfe’: Nein, all diese Formulierungen finden wir exakt heute im letzten Jahr dieses Jahrhunderts, ja dieses Jahrtausends wieder. Und zwar als Kommissionsantrag auf dem Pult unserer Justizminister im Bundesrat (sie kommen aus AI) - es ist zu hoffen dass es beim reinen Entwurf des Euthanasiegesetzes bleibt.    Folie Zeitungsmeldg ‘Plastiksack’

Israel

Ich habe bewusst den Teil ausserhalb und um Israel abgetrennt, um die Begräbnis-kultur, wie sie sich in Israel zur Zeit des Alten und des Neuen Testamentes begab, separat darzustellen.

Israel ist ein Land sehr verbunden mit unserem Kulturkreis. Wie sah die Begräbnis-kultur denn dort aus? Gab es überhaupt eine spezifische Begräbniskultur, die unsere Beachtung verdienen würde?

Qumran

Zuerst gebe ich eine summarische Uebersicht in Stichworten über 30 Stellen der Heiligen Schrift. Ich glaube die biblische Quelle ist heute so fundiert, und seitdem ein Hirtenknabe die Schriftrollen von Qumran zu Tage gefördert hat, sind nicht nur jene Tonkrüge zu Scherben gehauen worden, sondern auch die Theorien des Zweifels an der Echtheit des biblischen Inhalts: denn die Schriftrollen waren 800 - 1000 Jahre älter als alle bis anhin bekannten Dokumente. Die nun folgenden Stichworte und Schriftstellen geben klar Rechenschaft über die Begräbniskultur zur Zeit Moses, Abrahams und der Propheten bis hinein in die Zeit nach Jesus Christus.

Zuerst zu der Zeit des Alten Testamentes. Ich zitiere nur wenige Stellen - lege die übrigen auf den Hellraumprojektor und sie finden sie im Buche: “Erdbestattung oder Kremation?” ebenfalls.

Anhand der biblischen Aussagen über die Begräbniskultur zu Zeiten des Alten Testamentes finden sich beispielsweise folgende Stellen:

A.T.

1.   Mose 3:19  Im Schweisse deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis dass du zur Erde werdest, davon du genommen bist. Denn von ihr bist genommen. Denn Erde bist du, und zur Erde sollst du werden. (von Asche steht hier nichts geschrieben)  

Maleachi 3:21 Die Gottlosen sollen zu Asche werden  

Amos 2: 1 - 3            Strafe an Moabiter, weil sie die Gebeine des gottesfürchtigen König zu Edom verbrannt hatten. Eine klare Aussage über die Missbilligung der Leichenverbrennung.  

2.   Könige 23:15-20 Zerstörung des ersten Krematoriums durch Josia, der die Gebeine der Gottesfürchtigen vor der Verbrennung verschonte.

Von der Zeit an als König Saul mit seinen Söhnen umkam und verbrannt wurden, bis zur Wegführung in die Verbannung kamen in Israel und Juda immer wieder Leichen-verbrennungen vor. Nach der Rückkehr aus der Verbannung durften keine Leichname mehr verbrannt werden. Die Verbannung hatte also auch einen klaren Einfluss auf den Wandel der Bestattungskultur.

Betrachten wir nun einige dieser vorgenannten Geschichten näher und benutzen wir als Quelle die biblischen Texte. Die Bibel lässt keinen Zweifel offen - sofern man sie wirklich etwas näher studiert und das geschriebene akzeptiert - woran der Gott der Heiligen Schrift Wohlgefallen findet woran was nicht. Interessant ist, dass die vor-erwähnten Schriftstellen für Gottesfürchtige die Erdbestattung nahelegen. Gleichzeitig gibt es aber auch Schriftstellen wie folgende: “Die Gottlosen sollst du verbrennen”. Die Bibel kennt also eindeutig bereits im Alten Testament ganz klar beide Entsorgungsarten für  Leichname: die Erdbestattung wie die Leichenverbrennung (Kremation). Wie wurde nun diese Begräbniskultur damals angewandt?

Zu Zeiten von Abraham, Jakob, Joseph, Mose, Juda, Josua, Jesaja

Die Beerdigungen damals geschahen mit grosser Pietät, obwohl die Leiche selbst als etwas Unreines und zugleich Verunreinigendes galt.

Unbegraben liegen bedeutete in der ganzen Antike und besonders in Israel eine grosse Schmach, und die Leichenverbrennungen als schwerste Strafen. Der ver-storbene Leib erfuhr grosse Wertschätzung. Die Israeliten wie auch die anderen semitischen Völker verbrannten ihre Toten nicht, eingedenk des Wortes Gottes: “du bist Erde und sollst zu Erde werden” (von Asche steht übrigens nichts gesch-rieben). Die Heilige Schrift berichtet über die sorgsamen Grablegungen von Abra-ham, seiner Frau Sara, Isaak und Rebekka, Lea, Jakob, die Gebeine Josephs, und David. Diese Patriarchen, Könige und Prister hatten Ehrfurcht vor ihrem Menschen-leib, mit welchem sie während ihrer irdischen Wallfahrt Gott lebten und dienten.

David, der grosse König, hielt viel von Begräbniskultur

König David liess sich nicht verbrennen, obwohl Leichenverbrennung bei den ihn umgebenden Heiden geschah, wie auch bei seinen eigenen Nachfolgern, die los von Gott (= gottlos) wandelten. König David muss gerade über unser Kultur-Thema besondere Klarheit erlangt haben, spricht er doch in Psalm 16/9-10, Psalm 34/21 usw darüber. Er gibt auch den Hinweis auf Jesus: “..dass keines seiner Gebeine zerbrochen werde…” (und somit auch nicht verbrannt). (siehe auch 2. Mose 12/46, und Joh. 19/36).

Wandel der Begräbniskultur bei König Josia: Abwenden vom Sonnen- und Götzenkult

Biblische Worte mögen wohl den König Josia beeindruckt haben. Unter seiner Regentschaft fand ein sich Abwenden vom Götzen- und Sonnenkult statt. König Josia zerstört das wahrscheinlich erste “Krematorium” in Israel. Ich zitiere aus 2. Könige 23/10:

“Er verunreinigte auch das Tophet (Greuelstätte), welches im Tale der Söhne Hinnoms lag, damit niemand mehr seinen eigenen Sohn oder seine Töchter dem Moloch durchs Feuer gehen lasse!” (man lese auch die Verse 15 - 20).

In Israel wurden solche Taten Greuel genannt (s.Schriftstellen 2. Könige 17/31, Jeremja 7/31, und 19/5, Hesekiel 16/21 und 23/37). Söhne und Töchter wurden auf Opferaltären verbrannt. Für dieses Absondern (Sünde leitet sich davon ab), für diesen Götzendienst, wurde Israel mit schweren Gerichten heimgesucht.

König Josja unterschied zwischen Götzendienern und Propheten. Die Gebeine der Gott gehorsamen Propheten dürfen in der Erde ruhen, diejenigen der götzen-dienerischen werden verbrannt (s. Maleachi 3/31, welcher dazu sagt: die Gottlosen sollen zur Asche werden).

Weil die Gebeine des Königs von Edom verbrannt, wurden die Moabiter von Gott gestraft

Eine klare Aussage über die Verbrennung von “Gebeinen eines Toten” finden sich in den Worten des Propheten Amos 2/1-3. Amos zeigt auf, wie der lebendige Gott über den Bestattungskult der Leichenverbrennung denkt. Das Volk der Moabiter habe sich laut Amos dadurch verschuldet, dass es die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hatte. Der Mund Gottes nennt durch den Propheten solches Tun: “Eine Freveltat”.

Amos verkündigte das Gericht über Jerusalem. Dabei prophezeite er, dass bei jener Heimsuchung so viele Menschen den Tod finden würden, dass diese, entgegen aller Sitte in Israel, dem Feuer übergeben werden müssten.  (nachlesen in Amos 2 / ab 4). Nach Amos war das Verbrennen von Leichen somit nicht nach Gottes Wohlgefallen. Wir finden in der Heiligen Schrift aus geschichtlicher Zeit vor Christus keinen einzigen Fall beschrieben, in welchem die Leichenverbrennung von Gott angeordnet wurde als ein Vorgehen, das Seinem heiligen Willen entsprochen hätte. Ganz im Gegenteil: alle Beispiele von Leichenverbrennung in der Bibel sind Ausdruck eines Gerichtes, welche auf eine schwere Verschuldung hin verfügt, oder zugelassen wurden. Sie waren immer ein Zeichen von Gottes Missfallen, und des Abscheus vor jenem, der so gerichtet wurde.

Räucherbrände, was ist denn das?

Weitere Bestattungskulte in Israel sind die Räucherbrände - dies waren aber keine Leichenverbrennungen

Es war damals in alttestamentlichen Zeiten Sitte, für Könige, die man dieser Ehre für würdig hielt, sogenannte “Räucherbrände” zu veranstalten, indem man wohl Speze-reien und wohlriechende Gewürze am Grabe, in den Grabkammern oder vor dem Grabmahl verbrannte.

Bei den Ausgrabungen in Palästina hat man zwar viele Gräber, aber niemals Spuren von Leichenverbrennungen gefunden. In Israel gab man die Toten der Erde wieder, wohlwissend dass Gott sie aus dem Erdboden geschaffen hatte. Ergänzend bleibt also festzuhalten, dass das, was wir im 2. Buch Chronik und im Propheten Jeremia als  Bestattungskult “Räucherbrand” wahrnehmen, keinerlei Leichenverbrennung darstellt, sondern zuerst das Begräbnis, dann einen sehr grossen Brand - einen Räucherbrand aus wohlriechenden Gewürzen und Spezereien. (2. Chronik 16/34, 21/19, Jeremia 34/4-5).

Feuertod im A.T.  als Gericht Gottes überliefert

Das gewaltige Element Feuer, das zur Erhaltung des irdischen Lebens so nützlich ist, ist in der Bibel das Gericht Gottes.

Soweit zum Alten Testament - nun einen Blick in die Begräbniskultur des Neuen Testamentes - also vor  rund 1900 bis 2000 Jahren:                                                      

Begräbniskultur in Israel zur Zeit Jesu Christi

Israel vor 2000 Jahren, zu Zeiten als das Neue Testament entstand. Wie handelten die ersten Christen? Obwohl in Israel schon zu Zeiten des Alten Testaments die Leichenverbrennung, also die Kremation, bekannt war, kennt das Neue Testament geschichtlich gesehen keine andere Bestattungsart als die Erdbestattung. Die Geschichte berichtet uns vom Begräbnis des Lazarus, der nach vier Tagen aus seinem Grab auferweckt obwohl er schon stank, wie das Neue Testament aufführt. Vom Begräbnis Johannes des Täufers, und dass seine Jünger ihn begruben, vom Begräbnis des Stephanus, des ersten Märtyrers der Christenheit, von der Grablegung Jesu - die Grablegung Jesu findet nicht nur in der Bibel besondere Erwähnung, sondern auch in Glaubensbekenntnissen (..so dass der Leib Jesu unversehrt auferstehen konnte, wie es in der Verheissung schon David weissagte im Psalm 34/21: “dass ihm kein Bein zerbrochen werde…”, und wie denn auch nur die Beine der mitgekreuzigten Verbrecher zerbrochen wurden (Joh 19). (Vergleiche ausser Psalm 16/10, auch APG 2/27, und vor allem 1. Korinther 15/1 - 3 und ff, sowie den 2. Artikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses (“… der gelitten unter Pontius Pilatus, ist gekreuzigt, gestorben und begraben worden…) .

Grablegung Jesu Christi

Mit grosser Sorgfalt und Aufmerksamkeit berichten die vier Evangelisten im Neuen Testament über die Grablegung Jesu (Matth. 27/51 - 66, Mark 15/42 47, Luk 23/50 - 56, Joh. 19/38 42. - Wir finden bereits im Alten Testament einen Hinweis hierauf, dass der im Leiden bewährte Gottesknecht sorgfältig bestattet werde: “Und man gab ihm bei Gottlosen sein Grab und bei Reichen, da er gestorben war, wiewohl er niemand Unrecht getan hat noch Betrug in seinem Mund gewesen ist.” (Jesaja 53/9).

 Nach Jesu Grablegung erfolgte ja die bekannte (Erst-)Auferstehung Jesu, in seinem irdischen, verwandelten Leibe. Interessant in diesem Zusammenhang ist noch folgende Schriftstelle aus Matthäus 27, Verse 52 + 53, die besagt:

·       52: “die Erde bebte, und die Felsen zerrissen, und die Gräber taten sich auf, und standen auf viele Leiber der Heiligen, die da schliefen.

·       53: “und gingen aus den Gräbern nach seiner Auferstehung und kamen in die heilige Stadt und erschienen vielen.” also leere Gräber!

Dies erinnert mich an Zürich, allwo Lavater bis 1800 tätig war (gestorben 1801, von unseren letzten fremden Besatzungstruppen, den Franzosen 1799 angeschossen). Lavaters Wirkung sei so stark gewesen, dass in Zürich damals nicht mehr geflucht wurde. Und das will für Zürich viel heissen. Ein gewisser Ludwig Schuler machte dann 1924 die zufällige Beobachtung beim Neubau des Bahnhofs “Enge”, als der angrenzende Friedhof am Rande abgegraben wurde, dass 8 - 9 total leere Särge, ohne jegliche Knochen sichtbar wurden. Diese leeren Gräber wurden nur mit Lavaters Wirksamkeit und u.a. mit den Versen 52+53 aus Matth. 27 erklärbar. Der damalige Friedhofsverwalter bestätigte Schuler, dass auf diesem Friedhof ‘Enge’ stets respektive weitere leere Särge gefunden worden seien (beerdigt um ca. 1850, festgestellt rund 50 bis 70 Jahre später). Der alte Friedhof Enge gehörte zur Gemeinde Enge, die zu Lavaters Zeiten zum Kirchspiel des Grossmünsters gehörte.

Aber über dieses Thema existiert ein separater Vortrag.                                                   

Samenkorn gehört in die Erde

auch hierüber könnten wir uns länger unterhalten - ich überlasse Ihnen den Hinweis auf das Buch “Erdbestattung oder Kremation” und verweise auf Forschungsergeb-nisse in der Basler Chemie.

Der Apostel Paulus wählt nun für die Bestattung des Leibes ein Gleichnis und sagt, es sei so, wie wenn ein Samenkorn, etwa Weizen,  in die Erde gesät wird. Auch Jesus gebraucht dieses Gleichnis im Blick auf sein eigenes Sterben und Auferstehen: “Wahlrich, wahrlich, ich sage euch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, so bleibt es allein; wo es aber erstirbt, so bringt es viele Früchte.” (Joh. 12/24)..

Wenn aus einem verwesenden Weizenkorn aus dem Schoss der Erde ein Halm hervor sprosst und später Aehren daran wachsen, so waltet hier ein Naturgesetz. Jedes Naturgesetz ist aber zugleich ein göttliches Gesetz. Und schliessen wir diese Seite unserer Kulturbetrachtung  mit dem Hinweis auf 1. Thes. 5/23: “Euer Geist ganz, samt Sele und Leib, müsse bewahrt werden unversehrt, unsträflich auf die Ankunft unseres Herrn Jesu Christi.” Soweit die Begräbniskultur zur Zeit Jesu, all wo die Unversehrtheit des Leibes eine überaus grosse Bedeutung hatte.

So verbinden sich die Worte der Heiligen Schrift zusammen mit der Kultusfreiheit (Religionsfreiheit) und dem Persönlichkeitsrecht. Eine Nichtbeachtung, ein nicht Respektieren eines letzten Willens bezüglich Unversehrtheit des Leibes nach dem Tode ist also auch eine Verletzung der Kultusfreiheit und eine Störung des Toten-friedens.

Platzgründe

Bei der heutigen Schaffung von stets zunehmenden Grünflächen und Auflockerung der Gräber, ist ein Mehrbedarf an Platz gegeben. Jedoch wohnten 1940 rund 4 Mio Menschen in der Schweiz, heute sind es rund 7 Millionen. So man aber mehr Sport- und Fussballfelder, mehr Häuser und Wohnblocks, mehr Supermärkte und Schulhäuser, Garagen und Strassen sowie andere Wohlstandseinrichtungen baut, genau so müsste man auch jedem Menschen respektvoll seine 2 m2 auf 20 Jahre unter der Erde gewähren… oder aber auf privatem Grund Grabplätze zu erlauben! - Ausser es gilt  “ab Auge, ab dem Herzen”. Ich stimme nicht mit jenen Aussagen überein die meinen, der früher so geschätzte Kollege Mitmensch sei schnellstens auf ein materielles Minimum zu reduzieren. Es gibt genügend Raum unter Bäumen, unter der Erde. Ruhe und Besinnung ist gefordert - gerade in der heutigen, hektischen Zeit. Ein Abschiednehmen, eine Trauerarbeit über längere Zeit solle ermöglicht werden.

Auf die Umweltthematik, die Dioxine und Quecksilber (Amalgam) und andere Umweltschädigende Stoffe kommen wir hernach zu sprechen.

Hygiene - Bestattungskultur und die Umwelt

Auch bezüglich ‘verunreinigen’ ist ein kultureller Wandel im Gange. Galt früher bei uns eine biblische Sicht, wird heute die Sicht “lost-von-der-Bibel” manifest. Fachleute formulierten es wie folgt:

Hygienische Seite:

Was z.B. die hygienische Seite unserer Frage betrifft, so weiss die Bibel wohl davon, dass man sich an einem Toten verunreinigen kann. “Wer nun irgend einen Toten anrührt, der wird sieben Tage unrein sein” lt. 1 Mose 19/11. Davon aber dass eine Leiche so etwas Unreines, für den lebenden Menschen so etwas Gefährliches sei, dass man sie verbrennen müsse, sagt die Heil. Schrift kein Wort (vergl. Professor Schleich, den Entdecker der Lokalanästhesie). Diese Forscher sagten beispielsweise “Sobald irgend ein Organismus - wie ja auch der Menschenleib einer ist - aufhört zu leben, stürzen sich diese mikroskopisch kleinen ‘Totengräber’ (Bakterien) alsbald darauf und fangen an zu spalten und zu zehren, bis nichts mehr davon zu sehen, sondern alles Erde gleich geworden ist. Professor Schleich  stellte fest: wer wirklich Einblick habe, stelle sogar erstaunliche Abläufe und Vorgänge im Verwesungsprozess fest. -

Hier kommen mir wiederum die Ausführungen meiner spanischen Freunde aus Barcelona in die Gedanken zurück: über die NINCHOS, diese kleinen Casillas, in welchen innert 2 Jahren der Leib total zu Staub zerfällt. Vollig alleine, von selbst, ohne jeglichen weiteren Energiebedarf. Sie wissen, man spricht heute doch immer wieder vom Energie einsparen….

übrigens eine Gegenfrage zu einem heute gängigen Slogan: wie hygienisch ist denn “Kompostieren” statt “verbrennen”?… (Prof. Köberle nennt den modernen Menschen und seine Bazillenfurcht und meint  “..aber unsere Väter fürchten sich zu sündigen”. Es bleibt hier nochmals anzufügen: Die menschliche Leibeshülle ist organisch wie die Pflanzen es auch sind - jene kompostiert man.

Diese Folie entstammt einem EMPA-Bericht

Die LVR wurde an Messtagen zu 75% mindestens ein Mal überschritten -

Dioxine? - Energiesparen? Leichen gar nicht in den Ofen, kommt mir zu Ohren..

Verseuchung von Grundwasser?

(Basel, die Stadt der Chemie, untersucht seit mehr als einem halben Jahrhundert)

Ich bin weiter vorne bereits auf das Argument “Würmer” eingegangen, welche ja nur 30 - 40 cm tief gehen, bei Frost auf die doppelte Tiefe. Ein Sarg liegt aber mindestens doppelt, oder vier Mal so tief in der Erde. Nun zum andern Umwelt-Argu-ment, welches ebenfalls mit schöner Regelmässigkeit genannt wird: das Vergiften des Grundwassers. Seit 1932, also seit über 65 Jahren, gibt es in der grössten zusammenhängenden Friedhofanlage der Schweiz, im Hörnli bei Basel, verschie-dene Fassungen (Absenkungen) für kontinuierliche Grundwasser Entnahmen. Seit-her wird fortgesetzt kontrolliert, ob eine Kontamination, d.h. eine Belastung des Grundwassers festgestellt werden könne.

Seit weit über 50 Jahren wurde nie eine Belastung (also keine Beeinträchtigung - noch ‘Vergiftung’) des Grundwassers festgestellt. Die natürliche Reinigungskraft des Bodens ist nach wie vor vorhanden. Messungen aus andern Orten der Schweiz bestätigen dieses Resultat. Es ist also völlig abwegig in Panik zu machen und von Leichenaroma im Wasser zu sprechen. Der Abbauvorgang des Leichnams geht so minim vor sich, dass er nur in direkter Umgebung, in unmittelbarer Nähe der Leiche, also nun innerhalb des Sarges selbst festgestellt werden konnte. Dass aber gerade die Stadt Basel mit ausserordentlich hochqualifizierten chemischen Messgeäten wie auch mit deren Fachpersonal ausgerüstet ist, ist hinlänglich bekannt.

Bakterien entseuchen                          

Wiedererweckte Bakterien nach 250 Mio Jahren….!

Das wurde u.a. am Schweizer Fernsehen am 17.12.1987 gezeigt im ‘Supertreffer’ mit Kurt Felix. Der damalige Ciba-Geigy Forscher Dr. Guido Ebner erweckte Bakterien, die rund 250 Millionen Jahre alt waren zu neuem Leben. Wären diese Feuer und Hitze zum Opfer gefallen, hätte es Dr. Ebner und der Physiker Heinz Schürch das ‘auferwecken’ nicht mehr tun können. Auch die Basler Zeitung berichtete am 21. Dezember desselben Jahres über diese Geschichte. Diese Begebenheit finden Sie auch im Büchlein ‘Erdbestattung oder Kremation? Eine Entscheidungshilfe’ auf den Seiten 68 - 71 weiter beschrieben.

Oder wie ein anderer Medienbericht (20 Nov 1991) aufzeigt, räumen Bakterien mit giftigem Dichlorethan auf. Das geglückte Projekt sei ein weiterer Beweis für die er-staunlichen Fähigkeiten von Mikroorganismen, Gifte, Giftmüll abzubauen. In gewis-sen Fällen würden sich auch verseuchte Böden mit Hilfe von Bakterien biologisch sanieren.

Energiefrage

Der umweltbewusste Mensch wird den natürlichen Kreislauf schützen, die nicht erneuerbaren Energien schonen und für nützlichere Verwendungen aufbewahren. Spricht man den Ruf aus “Kompostieren statt Verbrennen”, dann sollte die Konsequenz nicht nur das Organische der Pflanzen sein, sondern auch die gleichermassen organische Leibeshülle des menschlichen Leichnams mit einschliessen. Oder stehen die Pflanzen über den Menschen? Auch wenn man die finanzielle, die Kostenseite beleuchtet, dann darf man nicht gezielt selektive Einzelelemente werten und von höheren Kosten beim Grabausheben sprechen!

Es ist sehr bedauerlich, dass oft Fragen von Kosten und Finanzen vorgeschoben werden, um Menschen beispielsweise dem Verbrennen zuführen zu können. Finan-zielle Analysen halten einer umfassenden Wertung kaum Stand - und verletzen des öftern die Rechtsbedürfnisse.  Sind materiell  finanzielle Kriterien zukünftig die einzigen Wertmassstäbe? Welch ein dramatischer Wandel in der Kultur wäre dies!

Eine Frage der Kultur war bisher auch die Kultusfreiheit, d.h. die Frage der Freiheit des Glaubens und der Religion. Warum beginnt man heute vom Zwang zur Krema-tion zu sprechen? Diese zu verordnen? (z.B. im Kt. SZ seit 1990 kann sich der Bezirksarzt über das Persönlichkeitsrecht und die Kultusfreiheit hinwegsetzen. Bedeutet dies eine Abkehr von der Kultur des Persönlichkeitsrechts hin zu einer Gruppen- respektive Kollektiv-Kultur?.

Die Verbindlich-Erklärung von ‘letzten Willen’ ist durch kantonale und kommunale Bestimmungen festzuschreiben. Nur dadurch kann der sich durchdrängenden rein materiell-finanziellen, und diesbezüglich oft tendenziösen Sicht entgegengewirkt werden. Nur so werden Persönlichkeitsrechte, die Religionsfreiheit und der Schutz des Totenfriedens nicht zur Leerformel. Ich meine, diese Grundbedürfnisse sind nach wie vor schützenswert und sollten nicht angetastet werden. Zwar sind einige klar die Persönlichkeit schützenden Rechte aus der neuen Bundesverfassung entfernt worden  (wie beispielsweise Art. 53.2): einzelne sprachen von einem 10 diesbezüglichen Kidnapping, und ein Verweisen auf nebulösere Formulierungen: Im VE96 Art.6 ist von der “Menschenwürde” die Rede, und der Anspruch auf ein schickliches Begräbnis sei grundsätzlich darin enthalten. Weil das “sogenannte kleine Grundrecht des bisherigen Art. 53 Absatz 2 BV nicht mehr ausdrücklich in die BV augenommen wurde, sollte eine Bestimmung in die Bundesgesetzgebung eingeführt werden, die die kantonalen Behörden dazu verpflichtet, dem Anspruch stattzugeben.”

Aus den Artikeln 27 und 28 des ZGB werden die Persönlichkeitsrechte festgeschrieben und daraus leitet auch das Bundesgericht ab, dass einem geäusserten ‘letzten Willen’ Folge zu leisten ist.

Es kann nun eintreffen, dass Menschen plötzlich nur noch eingeschränkt oder nicht mehr urteilsfähig sind. Im “E o K Büchlein” auf Seite 11 wurde näher auf diese Aspekte eingegangen. Artikel 18 und 19 des ZGB zeigen auf, dass solche Menschen erst recht Schutz geniessen. Es sind mir zwar Fälle bekannt, allwo in sagen wir perfider Weise der ursprünglich bei Urteilsfähigkeit geäusserte Wille umgestossen wurde (Willensmanipulation anlässlich eingeschränkter Urteilsfähigkeit). Gem. Art. 467 ZGB hat eine Person beim Errichten einer ‘testamen-tarischen Verfügung’ urteilsfähig zu sein - somit auch wenn eine solche geändert werden soll. Daraus kann abgeleitet werden, dass kein Vormund, ein Beistand und kein Angehöriger demzufolge ein Recht hat, getroffene Anordnungen umzustossen, oder in seinem Sinne abzuändern..

Kultusfreiheit…(Glaubensfreiheit): haben wir oder wer sonst, das Recht  darüber zu entscheiden?

Persönlichkeit und das Recht?

Heute geht es aber um noch mehr als um diese Frage der Kultusfreiheit: die Glaubensfeiheit wird bereits teilweise eingeschränkt - der ‘letzte Wille’ wird leider oftmals nicht erfüllt und beachtet. Oder Behörden drängen, ja zwingen Angehörige im Moment tiefer Trauer und grossen Zeitdruckes dazu. Er wird wissentlich übergangen, in einzelnen Fällen missachtet, ja gar von Amtspersonen vernichtet.

Hier muss allerdings auch klar gesagt werden: um den ‘letzten Willen’ erkennen zu können, muss man ihn kommunizieren, am besten gar schriftlich niederlegen und hinterlegen. Einmal festgehalten kann er auch eher durchgesetzt werden. Dr. Kehl fragt: “Ist der Tote rechtlos?” Ist er wirklich in die Gesetzlosigkeit dahingegeben?

Es ist aber bei Erfüllen dieser Empfehlungen für trauernde Angehörige äusserst schmerzhaft, und dies verwundet sie zu tiefst, wenn Amtspersonen oder Würden-träger ‘letzte Willen’ nicht akzeptieren und mittels Druck die gegenteilige Bestat-tungsart erzwingen. Dies erinnert schnell einmal an die Zeit der ’Ketzer’ und ‘der Märtyrer’. Und wohl nicht vergeblich wird im letzten Buch der Heil. Schrift erwähnt: “…an ihr (der Hure) wurde das Blut von Märtyrern gefunden…” - Weshalb wohl hat der Herr ein Achtfaches Wehe über die Gelehrten der Schrift (und die Pharisäer) ausgesprochen - haben Sie dieses mal selbst nachgelesen und über jedes einzelne nachgedacht?  Da ja gerade die Gelehrten die Schriften, die Rechtsbücher und die bundesgerichtlichen Entscheide sehr viel besser kennen als das allgemeine, einfache Volk, so sollte diesen schwächsten Gliedern in der Rechts- und 11 Vollzugskette nicht auch noch zugemutet werden, eigentliche Anwälte des Rechts zu sein um den ‘letzten Willen’ auch gar noch selbst durchsetzen zu können und Amts-trägern all die Paragraphen und Entscheide entgegenzuhalten.

Einer der Gründe, welche zur Gründung des VE+P führten, war das Bedürfnis nach Schutz der Persönlichkeit und nach der Möglichkeit, den Willen hinterlegen zu dürfen und zu können. Bei dieser Gelegenheit lade ich Sie herzlich ein, den Antrag für eine Mitgliedschaft beim VE+P auszufüllen. Wer es heute tut, kann sich zudem das Porto sparen.

Bisher war es so, dass die ‘alte, noch in Kraft sich befindende Bundesverfassung’ jeden Einzelnen klar schützte: Es gab das Recht auf eine schickliche Bestattung. Und die politischen (Gemeindebehörden) hatten diese Aufgabe. Irgendein religiöses Oberhaupt hätte bisher jeweils kein Recht darauf gehabt, letzte Willen nicht zu respektieren, respektive Bestattungsarten (beispielsweise Ketzerverbrennungen) an- zuordnen. In Zukunft, in der neuen BV, ist diese Seite des Persönlichkeitsrechts auf Verfassungsebene nicht mehr so klar geregelt wie dies bisher der Fall war. 

Die Frage der Verbindlichkeit von Verfügungen über die eigene Persönlichkeit, über den Totenfrieden, über die Glaubens- und Religionsfreiheit (Kultusfreiheit) ist klar und verbindlich niederzulegen. Dies um der unbekannt hohen Zahl von Willkürfällen ein Ende zu setzen, in welchen noch und noch Verfügungen missachtet, oder schon gar nicht mehr entgegengenommen werden. Einerseits schaffen wir doch eine wahre Ge-setzesflut andererseits wenden wir die geltenden Gesetze nicht an, sondern über-legen, ob man ihnen folgen will oder nicht. Oder man schafft bewusst widersprüch-liche Gesetze, wie z.B. “Du sollst nicht töten” und beantragt neu gleichzeitig: “aber Du darfst doch, wenn Du Dich als hilfloser Helfer fühlst”.

Wollen wir den Toten wirklich ehrend gedenken?

So wir den Toten wirklich ehrend gedenken wollen, dann

sollen wir auch dem persönlichen Willen (so er pietätvoll ist) auch pietätvoll Referenz erweisen. Gerade das ist eine Frage von und der Kultur!

Verfügen!

Aber der letzte Wille soll, ja muss auch niedergelegt sein - er soll kommuniziert werden. Denn nur so können all jene die ihn vollziehen sollen, also Aerzte, Beamte, Angehörige, ihn auch erkennen - rasch erkennen - und ihn auch befolgen. Es mangelt sehr, sehr oft auch am klaren Festlegen des eigenen letzten Willens.

Ich bin einerseits für das Nichtzerstören der völlig organischen Leibeshülle. Das Werden braucht seine Zeit, so auch das Vergehen! Die Leibeshülle ist mir im Wert minimal so hoch wie die der Pflanzen, die gleichermassen organisch sind. Professor Schleich, der zuvor erwähnte Entdecker der Lokalanästhesie, drückte die Wertschätzung der Leibeshülle in folgenden Worten aus: “Wir werden sehen, dass die Leichenverbrennung ein Kulturfürwitz unserer Zeit ist” womit er klar zur Begräb-niskultur im Wandel der Zeit Stellung bezogen hat.

Ich plädiere daher die Kultur des Begrabens wieder vermehrt zu pflegen und vor allem jenen zu gewähren, die dies wünschen. Ich plädiere für die Akzeptanz der Rechtsnormen. Und dafür, die Rechtsnormen wieder in Ordnung zu bringen. Ich bitte, den letzten Willen auch vermehrt zu verfügen, und zwar schriftlich. Und diesen ‘letzten Willen’ wieder vermehrt zu achten und zu respektieren.

Ich bitte die Gemeinwesen, die Vefügungen auch entgegenzunehmen und pietätvoll zu respektieren, quasi wie ein Anwalt der Toten.

All dies bedeutet nichts mehr und nichts weniger, als den Toten wirklich zu ehren, ihm pietätvoll Referenz zu erweisen und den Totenfrieden nicht zu stören.           

Am Büchertisch liegen hervorragend Beispiele von Verfügungen und Ausweisen bereit.

Wer die Bemühungen des VE+P unterstützen will ist zur Mitgliedschafts-anmeldung im VE+P herzlich willkommen. Anmeldeformulare liegen auf dem Tisch bereit - man kann das Formular auch gleich abgeben und sich damit die Portokosten ersparen.

Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Und stelle mich nun für Fragen gerne zur Verfügung.

28 Oct 1999 - RBC

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